Samstag, 19. Mai 2018

Der Erste Weltkrieg im Bergsträßer Anzeigeblatt - Einquartierungen

Der Krieg bringt Veränderungen. Die Männer und Söhne müssen einrücken, die Versorgungslage der Bevölkerung muss sichergestellt werden und die Privatsphäre erleidet massive Einschnitte, denn es kommt zu Einquartierungen. Was des einen Freud, ist des anderen Leid.

Die Pflicht ruft... es wird einquartiert!

Im Bergsträßer Anzeigeblatt wird in der Rubrik "Vermischtes" kurz auf den Sachverhalt und die Verfahrensweise hingewiesen. Es trifft jeden, aber diejenigen, die Geld haben, können die zugewiesenen Soldaten auch woanders auf eigene Kosten unterbringen und bleiben so in ihrer Privatsphäre ungestört. 

BIAB_Bergstraesser_Anzeigeblatt_19140807_004.jpg; Stadtarchiv Bensheim; Anzeige im Bergsträßer Anzeigeblatt vom 7. August 1914 unter "Vermischtes": Einquartierungen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Militärbehörde den einzelnen Gebäuden zugeteilte Mannschaft an Einquartierung auf die Inhaber der Wohnungen nach Verhältnis der Größe der letzteren verteilt wird. Hiernach ist auch der Mieter zur Quartierleistung verpflichtet. Die für jedes Gebäude festgesetzte Einquartierung muß auch dann gewährt werden, wenn der Hauseigentümer verreist oder abwesend sein sollte. In diesen Fällen erfolgt die Ausquartierung durch den Bürgermeister auf Kosten des Hauseigentümers oder Mieters. Quartierpflichtigen ist es gestattet, auf ihre Kosten die ihnen zugeteilte Mannschaft auszuquartieren; digitalisiert und zusammengestellt: Frank-Egon Stoll-Berberich 2018.


Der Handel ist vorbereitet... Bett und Matratze müssen her...

Es müssen die einzelnen Haushalte also "aufrüsten". Alles, was ein einquartierter Soldat braucht, bietet der örtliche Handel an:




Links und Literaturhinweise


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